Herrn Landrat
H.-G. Schöttelndreier
Kreishaus Stadthagen
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Logo Grüne
Kreistagsfraktion im Landkreis Schaumburg
23.07.2003




Anfrage zum Softwarekonzept der Kreisverwaltung


Sehr geehrter Herr Schöttelndreier,


die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kreistag des Landkreises Schaumburg hätte gerne folgende Fragen beantwortet:


1. Setzt die Kreisverwaltung bereits Freie Software (Open Source) ein, und wenn ja, wie sind Ihre Erfahrungen?

2. Wie hoch sind derzeit die Softwarelizenz- und Softwarewartungskosten der Kreisverwaltung pro Jahr?

3. Welche größeren Softwarebeschaffungen sind derzeit geplant und ist der Einsatz "Freier Software" mit in die Entscheidungsfindung in Form von Wirtschaftlichkeitsberechnungen eingeflossen?.

Bekannt ist, dass die Kosten für Freie Software kurzfristig gesehen nicht zwangsläufig geringer sind als die für proprietäre Produkte, da man sowohl die Migrations- als auch die Schulungskosten beachten muss. Müßten allerdings viele Arbeitsplatzlizenzen eines proprietären Produktes gekauft werden, können sich auch kurzfristig schon Einsparungen ergeben. Mittel- und langfristig ergeben sich aufgrund nicht vorhandener Lizenzkosten allerdings Kostenvorteile, ganz abgesehen davon, dass man sich aus der Abhängigkeit von einem einzigen Anbieter befreit.

Ein weiteres Argument für den Einsatz von Freier Software ist, dass man damit potenziell eher die einheimische oder zumindest europäische Wirtschaft stärkt, während beim Kauf proprietärer Software das Geld überwiegend an Unternehmen aus den USA geht.

Anbei Referenzen oder Empfehlungen für den Einsatz von Freier Software in Behörden:

1. Empfehlung des Bayerischen Landesrechnungshofs zum Einsatz von Freier Software
(Open Source) unter

http://www.heise.de/newsticker/data/anw-25.02.02-004/

2. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das zwei große Freie Software Projekte in Auftrag gegeben haben:

http://www.bsi.de/aufgaben/projekte/sphinx/
http://www.heise.de/newsticker/data/ju-13.09.02-000/

3. Bekannte Beispiele zu Migrationen hin zu OpenOffice oder anderer Freier Software:

Schwäbisch Hall:
http://www.pro-linux.de/news/2002/4955.html

Polizei Niedersachsen:
http://www.heise.de/newsticker/data/prak-22.08.00-000/

4. Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt), im Bundesministerium des Innern, hat einen Leitfaden für die Migration von Basissoftwarekomponenten auf Server- und Arbeitsplatzsystemen zusammengestellt.
http://www.kbst.bund.de/

Mit freundlichen Grüßen
Gez. Thomas Stübke
Fraktionsvorsitzender



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