Anfrage zum Softwarekonzept der Kreisverwaltung
Sehr geehrter Herr Schöttelndreier,
die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kreistag
des Landkreises Schaumburg hätte gerne folgende Fragen
beantwortet:
1. Setzt die Kreisverwaltung bereits Freie Software (Open
Source) ein, und wenn ja, wie sind Ihre Erfahrungen?
2. Wie hoch sind derzeit die Softwarelizenz- und Softwarewartungskosten
der Kreisverwaltung pro Jahr?
3. Welche größeren Softwarebeschaffungen
sind derzeit geplant und ist der Einsatz "Freier Software"
mit in die Entscheidungsfindung in Form von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
eingeflossen?.
Bekannt ist, dass die Kosten für Freie Software kurzfristig
gesehen nicht zwangsläufig geringer sind als die für
proprietäre Produkte, da man sowohl die Migrations- als
auch die Schulungskosten beachten muss. Müßten allerdings
viele Arbeitsplatzlizenzen eines proprietären Produktes
gekauft werden, können sich auch kurzfristig schon Einsparungen
ergeben. Mittel- und langfristig ergeben sich aufgrund nicht
vorhandener Lizenzkosten allerdings Kostenvorteile, ganz abgesehen
davon, dass man sich aus der Abhängigkeit von einem einzigen
Anbieter befreit.
Ein weiteres Argument für den Einsatz von Freier Software
ist, dass man damit potenziell eher die einheimische oder zumindest
europäische Wirtschaft stärkt, während beim Kauf
proprietärer Software das Geld überwiegend an Unternehmen
aus den USA geht.
Anbei Referenzen oder Empfehlungen für den Einsatz von
Freier Software in Behörden:
1. Empfehlung des Bayerischen Landesrechnungshofs zum
Einsatz von Freier Software
(Open Source) unter
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-25.02.02-004/
2. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI), das zwei große Freie Software Projekte in Auftrag
gegeben haben:
http://www.bsi.de/aufgaben/projekte/sphinx/
http://www.heise.de/newsticker/data/ju-13.09.02-000/
3. Bekannte Beispiele zu Migrationen hin zu OpenOffice
oder anderer Freier Software:
Schwäbisch Hall:
http://www.pro-linux.de/news/2002/4955.html
Polizei Niedersachsen:
http://www.heise.de/newsticker/data/prak-22.08.00-000/
4. Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung
für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt),
im Bundesministerium des Innern, hat einen Leitfaden für
die Migration von Basissoftwarekomponenten auf Server- und Arbeitsplatzsystemen
zusammengestellt.
http://www.kbst.bund.de/
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Thomas Stübke
Fraktionsvorsitzender
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