An
Stadtdirektor W. Mevert
Markt 4
31683 Obernkirchen
Bündnis 90 / Die Grünen
Ortsgruppe Obernkirchen
c/o Thomas Stübke
Gelldorfer Weg 8
31683 Obernkirchen
22.02.2001



Betr.: Bebauungsplan Nr.: 017/2 Golfplatz II und 017 Golfplatz

Sehr geehrter Herr Mevert,
hiermit beantragen wir die Sperrung der Abschläge 1,3 und 4 (siehe Anlage), da von ihnen eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung ausgeht.

Begründung:

1. Der Abstand der Spielbahnen 3 und 4 zu den privaten Flächen ist mit 20 m deutlich unter den vom Gutachter Dr. Wolfgang Siegmann geforderten 30 m.

2. Die Schutzanpflanzung hat erst eine durchschnittliche Höhe von 2 m und bietet damit noch keinen Schutz.

3. In den angrenzenden Gärten sind schon wiederholt Golfbälle gefunden worden.

4. Die Schutzanpflanzung ist von einen 2 m breiten Wirtschaftsweg (Punkt 5) in der Länge durchzogen womit zusätzlich der Schutz der Bevölkerung gemindert wird.

5. Kurz hinter dem Abschlag 1 quert der offizielle Gehweg ohne angemessene Sicherung die Spielbahn. Fußgänger sind dort auf einer Länge von ca. 40 m den Golfbällen schutzlos ausgeliefert (Punkt 12). Am Punkt 11 ist aufgrund der Entfernung die Gefahr nicht so hoch, aber dafür ist der Wanderweg auf einer Länge von ca. 100 m nicht als solcher zu finden, so daß Wanderer auf die Spielbahnen geraten können.


Weiterhin verstoßen folgende Punkte gegen die Bebauungspläne oder die immer wieder getätigten Aussagen auf Bürgeranhörungen.


1. Unter anderem zwischen den Abschlägen 3 und 5 sind standortuntypische Konniferen gepflanzt worden .

2. Es ist immer gesagt worden, dass das Golfplatzgelände nicht umzäunt wird, aber an den Punkten 1, 2 und 3 sind undurchlässige Zäune gesetzt worden. Dadurch wird den Grundstückseigentümern die Hecken- und Zaunpflege erheblich erschwert.

3. Am Liethstollen (Punkt 7) ist der Lönspfad erheblich angehoben worden, um die Steigung zu den Golfbahnen zu optimieren. Dadurch ist der Fußweg hier wie auch im weiteren Verlauf (Punkt 9) erheblich verschlechtert, und zudem den Amphibien der Weg in den Liethstollen (Punkt 8) durch Sandsteinblöcke versperrt worden.

4. Im Bereich des Abschlages 4 treten erhebliche Bodenerosionen auf, die darauf hindeuten, das die im B-Plan vorgeschriebenen Rigolensysteme nicht eingebaut wurden. Auch die Bahnböschung wurde schon weggespült.

5. Weiterhin beobachten wir mit Sorge den Wasserstand des Liethbachs. Wir vermuten, dass durch die erheblichen Grundwasserentnahmen der Golfplatzbetreiber der Bach und der Auenwald bei Punkt 9 austrocknet.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Stübke