Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Obernkirchen
Thomas Stübke
Gelldorfer Weg 8
31683 Obernkirchen
Logo Grüne
Obernkirchen, 03.12.2004



Stadt Obernkirchen
Der Bürgermeister o. V.i.A.
Am Markt
31683 Obernkirchen

Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung

Sehr geehrter Herr Sassenberg,
nachfolgenden Antrag übersende ich Ihnen mit der Bitte um Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Stübke

A n t r a g

Arbeitsgelegenheiten ("Ein-Euro-Jobs") zum Nutzen der Stadt und der Arbeitslosen gestalten

Die Zusammenlegung der beiden steuerfinanzierten Leistungen Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist ebenso wie die aus einer Hand geplante Betreuung und Beratung in den einzurichtenden Jobcentern ein richtiger und notwendiger Schritt.

Das Ziel der Vermittlung langzeitarbeitsloser Menschen in Erwerbsarbeit, der grundsätzlich gleiche Zugang aller ALG II-BezieherInnen zu Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die Vereinfachung der Leistungssysteme und der Abbau bürokratischer Hürden ist vom Grundsatz her richtig und begrüßenswert. Angesichts der begrenzten Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes in unserer Region und anhaltend hoher Arbeitslosigkeit ist öffentlich geförderte Beschäftigung derzeit unverzichtbar.

Es ist eine sozialpolitische Verpflichtung für langfristig aus der Erwerbsarbeit ausgegrenzte Menschen Alternativen anzubieten, um Resignation oder gesundheitlichen oder psychischen Problemen vorzubeugen. Das neue SGB II weist mit der Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeiten, bei denen ALG II und eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt werden, eine neues Instrument auf.

Hiermit öffnen sich im Zuge der Umsetzung von Hartz IV Chancen, mit Hilfe einer intelligent organisierten kommunalen Beschäftigung Felder zu erschließen, die sonst brach liegen würden - zum Vorteil der Stadt und der Arbeitslosen. Diese Chancen gilt es in unserer Stadt zu nutzen.

Vor diesem Hintergrund möge der Rat der Stadt Obernkirchen beschließen:

Die neu zu schaffenden Arbeitsgelegenheiten nach SGB II, §16, Absatz 4 sollen den folgenden Bedingungen entsprechen:

1. Sie sollen sinnvolle, gesellschaftlich notwendige Aufgaben umfassen

2. Sie sollen kein Ersatz von regulären Beschäftigungsverhältnissen bei der Erledigung öffentlicher, gemeinnütziger, sozialer oder pflegerischer Aufgaben sein

3. Das Wunsch- und Wahlrecht der zu fördernden Person ist zu beachten

4. Sie sollen keine "Beschäftigungstherapie" sein, sondern die Möglichkeit der Qualifizierung bieten

5. Der Zuverdienest soll mindestens 1,5 Euro pro Stunde betragen.

6. Vorrangig sollen Maßnahmen in folgenden Beschäftigungsfeldern entwickelt und umgesetzt werden

a. Bildung, Kinder und Jugend
b. Erhalt und Instandsetzung hiesiger Infrastruktur
c. Wohnumfeldverbesserung
d. Umweltschutz
e. Gesundheit f. Alte oder hilfsbedürftige Menschen
g. Sport h. Kultur i. Tourismus
j. Unterstützung von Projekten und ehrenamtlicher Arbeit

7. Die Verwaltung unterstützt Initiativen, Vereine, Verbände und Institutionen bei der Schaffung von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten in den vorgenannten Beschäftigungsfeldern.