Stadt Obernkirchen
Der Bürgermeister o. V.i.A.
Am Markt
31683 Obernkirchen
Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung
Sehr geehrter Herr Sassenberg,
nachfolgenden Antrag übersende ich Ihnen mit der Bitte
um Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Stübke
A n t r a g
Arbeitsgelegenheiten ("Ein-Euro-Jobs") zum Nutzen
der Stadt und der Arbeitslosen gestalten
Die Zusammenlegung der beiden steuerfinanzierten Leistungen
Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist ebenso wie die aus einer Hand
geplante Betreuung und Beratung in den einzurichtenden Jobcentern
ein richtiger und notwendiger Schritt.
Das Ziel der Vermittlung langzeitarbeitsloser Menschen in Erwerbsarbeit,
der grundsätzlich gleiche Zugang aller ALG II-BezieherInnen
zu Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die Vereinfachung
der Leistungssysteme und der Abbau bürokratischer Hürden
ist vom Grundsatz her richtig und begrüßenswert.
Angesichts der begrenzten Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes
in unserer Region und anhaltend hoher Arbeitslosigkeit ist öffentlich
geförderte Beschäftigung derzeit unverzichtbar.
Es ist eine sozialpolitische Verpflichtung für langfristig
aus der Erwerbsarbeit ausgegrenzte Menschen Alternativen anzubieten,
um Resignation oder gesundheitlichen oder psychischen Problemen
vorzubeugen. Das neue SGB II weist mit der Möglichkeit
der Arbeitsgelegenheiten für im öffentlichen Interesse
liegende zusätzliche Arbeiten, bei denen ALG II und eine
Mehraufwandsentschädigung gezahlt werden, eine neues Instrument
auf.
Hiermit öffnen sich im Zuge der Umsetzung von Hartz IV
Chancen, mit Hilfe einer intelligent organisierten kommunalen
Beschäftigung Felder zu erschließen, die sonst brach
liegen würden - zum Vorteil der Stadt und der Arbeitslosen.
Diese Chancen gilt es in unserer Stadt zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund möge der Rat der Stadt Obernkirchen
beschließen:
Die neu zu schaffenden Arbeitsgelegenheiten nach SGB II, §16,
Absatz 4 sollen den folgenden Bedingungen entsprechen:
1. Sie sollen sinnvolle, gesellschaftlich notwendige
Aufgaben umfassen
2. Sie sollen kein Ersatz von regulären Beschäftigungsverhältnissen
bei der Erledigung öffentlicher, gemeinnütziger, sozialer
oder pflegerischer Aufgaben sein
3. Das Wunsch- und Wahlrecht der zu fördernden
Person ist zu beachten
4. Sie sollen keine "Beschäftigungstherapie"
sein, sondern die Möglichkeit der Qualifizierung bieten
5. Der Zuverdienest soll mindestens 1,5 Euro pro Stunde
betragen.
6. Vorrangig sollen Maßnahmen in folgenden Beschäftigungsfeldern
entwickelt und umgesetzt werden
a. Bildung, Kinder und Jugend
b. Erhalt und Instandsetzung hiesiger Infrastruktur
c. Wohnumfeldverbesserung
d. Umweltschutz
e. Gesundheit f. Alte oder hilfsbedürftige Menschen
g. Sport h. Kultur i. Tourismus
j. Unterstützung von Projekten und ehrenamtlicher Arbeit
7. Die Verwaltung unterstützt Initiativen, Vereine,
Verbände und Institutionen bei der Schaffung von Arbeits-
und Beschäftigungsmöglichkeiten in den vorgenannten
Beschäftigungsfeldern.
|