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Protokoll der Besprechung Mühle Vehlen am 16.8.2002 in der Stadt Obernkirchen


Teilnehmer: Dr. Beug, Dr. Franke, Kuhlmann, Dornbusch, Stübke


1. Dr. Franke stellt die beiden im Anhang beiliegenden Varianten für den Mühlenbetrieb vor.

a. Variante 1 ohne Mühlteich

i. Schaubetrieb nur eingeschränkt möglich

b. Variante 2 mit Mühlteich

i. Dafür sind 0,4 m Sohlerhöhung des Umfluters erforderlich.
ii. Teichgröße 6000m², Volumen 4800m³
iii. Schaubetrieb fast immer möglich

c. Konsens besteht dahingehend, das möglichst die Variante 1 realisiert wird, aber mit der Option auf den Mühlenteich, falls es nicht ohne geht.

i. Mit 0,4 m Sohlerhöhung
ii. Zulauf Mühlengraben

1. Unten feststehende Bretter
2. Oberer Bereich variabel und mit einem Schloß gesichert. Schlüssel beim LK und beim Verein. Einigkeit besteht darin, das der Umfluter auch an Schautagen nicht trockenfallen darf. Es wird ein vertrauensvolles Miteinander vereinbart.

2. Wasserrechtliche Planungen und Umsetzungen a. Planung 2002 und 2003

b. Bau 2004 ( ev. auch 2003)
c. Ankauf der Fläche II.2003
d. Kosten ca. 165.000 Euro

3. Kulturhistorische Planungen und Umsetzungen

a. Öffentlicher Präsentationstermin am 27.11.2002 nachmittags mit Eigentümern der Mühle, BM, Denkmalpflege, NABU, Jägerschaft, Heimatbund...

b. Bis 13.9.2002 Erstellung eines Leistungsverzeichnisses über die Baumaßnahme

i. LV über V. Wehmeier?
ii. Rechnung in 2003
iii. Rechnung von Geumtec für 1. Antrag ca. 1500 Euro in 2003

2. Vorplanung ca. 2200 Euro in 2003

iv. Maximaler Maßnahmenzeitraum 2003 - 2006
v. Unterzeichnung durch Verein

1. Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer über 30 Jahre
2. Pachtfreie Überlassung gegen Unterhaltung
3. Bei Ausfall des Vereins gewährleistet die Stadt die laufende Unterhaltung aber schiebt keine neuen Maßnahmen an

vi. Verein hat einen Untervertrag mit der Stadt

1. Bei jeder Antragstellung muß die Stadt dem Kosten- u. Investitionsvertrag zustimmen ( Analog Städtebaulicher Verträge (Rechte und Pflichten müssen zwischen Stadt und Verein abgestimmt sein))

2. Stadt geht in den Beirat des Vereins

3. Kostenweiterleitung vom Mühlenverein zur Stadt

c. Sponsorenevent ev. im November

i. Sparkasse?

d. Kostenaufteilung

i. 30% AFA, bis zu 75%(incl der 30%) LK, Stadt Obk., etc., 25% Sponsoren
ii. neue Fördermöglichkeit seit Prüfung des AFA in 08.2002

1. 50% AFA, 50% Stadt, LK wenn zwischen Verein und Stadt keine Gelder fließen

Thomas Stübke 22.8.2002

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